Einschränkung Vereinssportbetrieb ab 22.11.21

Mit der heute veröffentlichten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt für uns ab Montag, 22.11.21, folgende Regelung:

 

  • Sportbetrieb im Neisse-Bad und in der Turnhalle ist nur noch für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt. Die zugehörigen Anleitungspersonen müssen die 3G-Regel einhalten.

 

Die Übungszeiten der entsprechenden Schwimmkurse, Übungs- und Trainingsgruppen für Kinder und Jugendliche bleiben grundsätzlich so bestehen, wie bisher.

Gibt es im Einzelfall Verschiebungen, werden die Betreffenden separat informiert.

 

Für alle ab 16, für Erwachsene und Senioren ist ab Montag leider kein Sportbetrieb in den Sportstätten mehr erlaubt, das Neisse-Bad ist auch für den öffentlichen Betrieb geschlossen.

 

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