Ab Freitag, den 04.03.2022 gilt als Voraussetzung für den Sport im Innenbereich 3G. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die bisherigen abweichenden Regelungen für Kinder und Jugendliche bleiben bestehen.
Bild zur Meldung: Vereinssportbetrieb ab 04.03.2022